Glossar
Energiestrategie 2050
Die Schweiz verfügt heute über eine sichere und kostengünstige Energieversorgung. Wirtschaftliche und technologische Entwicklungen sowie politische Entscheide im In- und Ausland führen derzeit zu grundlegenden Veränderungen der Energiemärkte. Um die Schweiz darauf vorzubereiten, hat der Bundesrat die Energiestrategie 2050 entwickelt. Mit dieser Strategie soll die Schweiz die neue Ausgangslage vorteilhaft nutzen und ihren hohen Versorgungsstandard erhalten. Gleichzeitig trägt die Strategie dazu bei, die energiebedingte Umweltbelastung der Schweiz zu reduzieren.
Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
Ist-Zustand beurteilen und Sanierung planen
Die Energieetikette
Der GEAK beurteilt drei Merkmale anhand der Energieetikette. Zusätzlich zu den seit 2009 geltenden Skalen zur Effizienz der Gebäudehülle und der Gesamtenergiebilanz bildet der GEAK seit 2023 ab, wie viele direkte CO2-Emissionen das Gebäude direkt vor Ort verursacht (fossile Brennstoffe für Raumwärme und Warmwasser).
HEIZUNG ERSETZEN – KLIMA SCHÜTZEN – GELD SPAREN
Impulsberatung ab 2025
Die Impulsberatung «erneuerbar heizen» wird ab 2025 über das Impulsprogramm finanziert. Mit den Mitteln nach Artikel 50a EnG können bis zu 15 Millionen Franken pro Jahr (inkl. Vollzugskosten) für die Beratung für den Ersatz einer Heizung durch eine mit erneuerbaren Energien betriebene Hauptheizung eingesetzt werden (die Bewilligung der jährlichen Kredite durch die Eidgenössischen Räte bleibt vorbehalten).
Der Vollzug der Impulsberatung erfolgt wie bisher durch den Bund. Die Förderbedingungen und Förderbeiträge bleiben trotz dieser Anpassung unverändert. Für Sie als Impulsberater/in «erneuerbar heizen» ändert sich im Bezug auf die Impulsberatung somit nichts.
Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) und neues Impulsprogramm ab 2025
Der Bundesrat hat am 27. November 2024 beschlossen, die Klimaschutz-Verordnung (KlV) zusammen mit dem Klima- und Innovationsgesetz (KlG) per 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Mit dem KlG werden die langfristigen Klimaziele der Schweiz rechtlich verankert.
Das KlG umfasst ein zeitlich befristetes Förderprogramm (Impulsprogramm) für den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen durch klimafreundliche, erneuerbare Systeme sowie für Massnahmen im Bereich der Energieeffizienz. Die KlV legt die Bedingungen für die Förderung fest. Diese fokussiert auf Bereiche, in denen die heutige Förderung zu wenig greift. So stehen im Einklang mit dem KlG der Ersatz von fossilen Heizungen in Mehrfamilienhäuser im Vordergrund. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Ersatz von ineffizienten Elektroheizungen durch moderne erneuerbare Heizsysteme.
Bundesrat setzt Klima- und Innovationsgesetz per 1. Januar 2025 in Kraft
Das Impulsprogramm umfasst Förderungen in den folgenden vier Bereichen:
· Förderung der Gebäudehülleneffizienz
· Ersatz fossiler Heizungen grösser als 70 kW
· Ersatz von dezentralen Elektro- und fossilen Heizungen
· Impulsberatung «erneuerbar heizen»
Details dazu finden Sie in der Klimaschutz-Verordnung (PDF, 460 kB). Die definitive Höhe der Förderbeiträge wird von den Kantonen festgelegt. Infomieren Sie sich direkt bei Ihrem Kanton über die in Ihrem Kanton gültigen Förderungen. Der Vollzug der Förderungen erfolgt ebenfalls über die Kantone.
Wichtiger Pfeiler der Schweizer Energie- und Klimapolitik | Das Gebäudeprogramm
Impulsprogramm – für den Ersatz von Wärmeerzeugungsanlagen und für Energieeffizienzmassnahmen
Am 18. Juni 2023 wurde das Klimaschutz- und Innovationsgesetz verabschiedet. Eine Folge davon ist das Impulsprogramm, welches über die nächste 10 Jahre einen Verpflichtungskredit von 2 Milliarden Franken vorsieht. Es ergänzt das bestehende Gebäudeprogramm.
Verordnung
Die Verordnung wird am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt können die entsprechenden Subventionsanträge direkt bei den Kantonen eingereicht werden. Die endgültige Subventionshöhe wird von den Kantonen festgelegt. Das Verfahren zur Beantragung von Förderbeiträgen bleibt unverändert. Alle Informationen sind bei Ihrem Kanton zu finden.
Bundesrat Medienmitteilung – 27.11.2024